Schaeffler: LuK-Nachfolger bietet Aufhebungsverträge an
Bühl/Baden: Aus unserer Praxis wissen wir, dass Schaeffler (ehemals LuK) in Bühl derzeit Mitarbeitern Aufhebungsverträge mit Abfindungen anbietet. So komfortabel die ausgelobten Abfindungen sind, so vorsichtig sollte man deren Unterzeichnung sein.
Bei Angebot von Abfindung und Aufhebungsvertrag: Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht für die Region Bühl und Rastatt!
Es ist gleich aus mehreren Gründen ratsam, vor der Unterschrift einen Anwalt aufzusuchen, um den Aufhebungsvertrag der Luk-Nachfolgerin Schaeffler prüfen zu lassen. Insbesondere auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen sind nicht so einfach zu fassen. Wer hier schnell wegen der vermeintlich hohen Abfindung unterschreibt, riskiert in Teilen seinen sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Es kommt unter Umständen zu Sperrzeiten, Ruhen des Arbeitslosengeldbezugs und der Verkürzung der Bezugsdauer. „Viele wissen nicht, dass Aufhebungsverträge solche Folgen haben können. Das vermeintliche Plus an Abfindung geht dann schnell für den Lebensunterhalt drauf.“ berichtet RA Müller. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist so gut wie gar nicht rückgängig zu machen.
Prüfung des Schaeffler-Aufhebungsvertrages VOR Unterzeichnung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bühl
RA Dr. Müller, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei HAFEN KEMPTNER STIEFVATER in Bühl, rät: „Unterschreiben sollten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zunächst nicht. Sie sollten sich Zeit nehmen, den Aufhebungsvertrag und auch die Höhe der Abfindung prüfen zu lassen.“ Nachteile sollten abgewogen werden. Das Unternehmen muss Sie nicht beraten. In der Regel hat der Arbeitgeber Interesse an einer schnellen Abwicklung. Garantien, dass keine unerwünschten Folgen durch Abfindung und Aufhebungsvertrag eintreten, gibt der Arbeitgeber nicht. Verlassen sollte man sich daher auf den eigenen Rechtsanwalt, da nur dieser ausschließlich im Interesse des Mandanten tätig wird.
Tipp: Bühler Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Aufhebungsvertrag (Luk, Schaeffler) und Höhe der Abfindung
Sichern Sie sich ab: Sollten Sie ein Angebot erhalten, unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag nicht, nur weil eine (vermeintlich hohe) Abfindung ausgelobt wird. Abfindungsansprüche sind verhandelbar und ein Anwalt hilft, das Beste rauszuholen.
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, LL.M. (Fachanwalt für Arbeitsrecht) zur Verfügung.