Martin Votteler ist seit 2023 unserer Kanzlei tätig und arbeitet schwerpunktmäßig als Strafverteidiger sowie im Miet- und WEG-Recht und Verwaltungsrecht. Als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht vertritt RA Votteler die Interessen von Mietern und Vermietern. Als ausgewiesener Spezialist des WEG-Rechts ist in erheblichem Umfang auch überregional für Hausverwaltungen tätig. Unsere Mandanten schützen seine offene und zugängliche Art. Bevor Martin Votteler sich uns im Jahr 2023 anschloss war er langjähriger Partner in der renommierten Bühler Anwaltskanzlei Rassek, Ehinger & Partner mbB, bis sich diese auflöste.
Herr Votteler berät zu dem unsere gewerbliche Klientel in allen Fragen des Grundstücks- und Immobilienrechts, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen. Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen unterstützt Herr Votteler unsere Mandanten im Rahmen der immobilien-, grundstücks- und miet-/pachtrechtlichen Due Diligence.
Als weitere Zusatzqualifikation wurde Herr Rechtsanwalt Votteler der Fachanwalt für Versicherungsrecht verleihen, den er bis 2016 führte und zugunsten des Fachanwaltstitels für Strafrecht ablegte, da nach Berufsrecht ein Anwalt nur drei Fachanwaltstitel führen kann.
Beruflicher Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
- 1. Staatsexamen Universität Tübingen
- 2. Staatsexamen in Stuttgart
- Rechtsanwalt seit 2002
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht 2006
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 2011
- Fachanwalt für Strafrecht 2016
- Partner seit 2025
Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkt
- Baurecht
- Miet- und WEG-Recht
- Strafrecht
- Vertragsrecht (allgemeines Zivilrecht)
- Verwaltungsrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein