Gestern war noch alles in Ordnung und dann plötzlich liegt eine Kündigung im Briefkasten, hat Sie der Vorgesetzte in einen Besprechungsraum gebeten und Ihnen die Kündigung überreicht oder legt sie Ihnen einfach auf den Schreibtisch. Diese Situationen und noch viele mehr kennen wir als Rechtsanwälte zu gut aus den Erzählungen unserer Mandanten. Manchmal rechnen Arbeitnehmer mit der Kündigung. Manchmal hat man eine diffuse Ahnung, dass sich was zusammenbraut. Manchmal kommt es völlig überraschend. Den meisten zieht es den Boden unter den Füßen – selbst dann, wenn sie damit gerechnet haben. Was Sie jetzt tun müssen? Ganz einfach: Kommen Sie zu uns. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie und vertritt Sie.
Unterschreiben Sie nichts! Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, unterschreiben Sie ihn nicht. Aufhebungsverträge beenden das Arbeitsverhältnis und es ist schwer, sogar in meisten Fällen unmöglich, ihn wieder zu beseitigen. Mit Ihrer Unterschrift besiegeln Sie das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses zu meist für Sie sehr ungünstigen Bedingungen. Also unterschreiben Sie nichts! So einfach das klingt und so sehr das viele wissen. Wir erleben es immer wieder, dass sogar gestandene Managerinnen und Manager vom Fleck weg einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag unterschreiben. Meist weil sie mit nur scheinbaren Verfehlungen oder vermeintlichen Fehler konfrontiert werden und es mit der Angst zu tun bekommen. Keiner ist frei von Fehlern. Das wissen auch erfahrene und ausgebildete Personaler und machen sich das zu Nutze. Es kann auch vorkommen, dass der Arbeitgeber Ihnen sagt, sie müssten sofort unterschreiben, sonst gelte das Angebot nicht mehr. Solche Aussagen dienen nur dazu Druck auf Sie auszuüben. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber Ihnen sagt, wenn Sie nicht unterschreiben würden, werde er Sie ganz sicher kündigen. Eine Kündigung kann anders als ein Aufhebungsvertrag immer durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Eine solche Klage wollen Arbeitgeber aber vermeiden. Denn bei einer Kündigung kann der Arbeitgeber viele Fehler machen, von denen jeder für sich zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Lassen Sie sich also nicht überrumpeln.
Lassen Sie sich alles schriftlich geben! Ein fairer Arbeitgeber ist auch bei der Kündigung oder Beendigung fair. Wird Ihnen ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag angeboten, gilt nicht nur, dass Sie ihn nicht unterschreiben, sondern ihn auch an sich nehmen. Wenn der Arbeitgeber fair spielt, wird er Ihnen den Entwurf der Vereinbarung mitgeben, damit Sie ihn anwaltlich prüfen lassen können. Fragen Sie ihn danach.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wenn Sie alles an sich genommen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen, alles rechtlich einzuordnen und Ihnen Ihre Handlungsoptionen voll auszuschöpfen. Es kann auch faire Angebote geben. Ist ein Angebot fair, sagen wir es Ihnen. Wir sagen Ihnen auch, ob Sie mehr rausholen können. Es ist uns wichtig, dass Sie wissen, was Sie machen. Für uns steht Ihr Interesse an erster Stelle.
Handeln Sie schnell! Das gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass Sie drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erheben müssen. Machen Sie das nicht, gilt die Kündigung als wirksam und zwar auch dann, wenn sie es gar nicht war. Zwar gibt es Ausnahmen, aber diese sind so selten, dass Sie uns in unserem beruflichen Alltag so gut wie nie begegnen. Warten Sie also nicht zu lange. Am besten machen Sie sofort nach Erhalt der Kündigung einen Termin. Kündigungsschutzsachen werden von uns immer mit höchster Priorität bearbeitet.
Übrigens: Wenn Sie eine Kündigung erhalten und Sie sind im Urlaub, entschuldigt Sie das nicht. Die Drei-Wochen-Frist gilt auch in solchen Fällen. Sogar ein längerer Krankenhausaufenthalt wird als Entschuldigungsgrund von den Gerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht nicht anerkannt. Beauftragen Sie in solchen Fällen jemanden, den Briefkasten zu leeren und Sie unterrichtet zu halten. Das BAG hat z.B. entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der wegen schwerster Depressionen stationär in einer Klinik aufgenommen wurde, nicht für seine verspätete Klageerhebung entschuldigt war. Sie sollten daher immer einen guten Freund oder eine Familienangehörige bitten, für Sie nach dem Rechten zu sehen und sich um die Post zu kümmern.
Wir helfen Ihnen! Das ist unser Job. Wir sind persönlich für Sie da. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und für das persönliche Gespräch in unseren Kanzleiräumen. Wir stehen auf Ihrer Seite. Wir sind keine Kanzlei mit anonymen Rechtsanwälten, die mit Ihnen nur in Teams-Meetings oder am Telefon interagieren. Ein Mandatsverhältnis ist Vertrauenssache. Lernen Sie uns deshalb persönlich kennen. So gewinnen Sie einen persönlichen Eindruck von uns und unserer Tätigkeit für Sie.
Was Sie mitbringen sollten! Wichtig sind natürlich alle Papiere, die im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung stehen: Arbeitsverträge und Änderungsvereinbarungen, Kündigungsschreiben, Entwürfe von Aufhebungsverträgen und eventuell erhaltene Abmahnungen. Bringen Sie Euch die drei letzten aktuellen Lohnabrechnungen mit. Anhand der Lohnabrechnungen können wir ausrechnen wie hoch mögliche Abfindungen sind.
Fazit: Stecken Sie den Kopf bei einer Kündigung nicht in den Sand. In nahezu allen Fällen können wir was für Sie tun und Ihnen helfen Ihre Lage wesentlich zu verbessern. Lassen Sie sich von uns helfen.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christian Müller, LL.M.