Die Verkehrskontrolle der Polizei unterliegt klaren gesetzlichen Regeln
BÜHL / BADEN-BADEN / RASTATT. Wer im Rückspiegel seines Autos die Worte „STOPP POLIZEI“ liest, der ist zunächst einmal verunsichert. Was passiert mit mir? Wie sehen meine Rechte aus? Was kommt auf mich zu? Wie muss ich mich verhalten? „Ganz klar. In dieser Ausnahmesituation steigt der Puls. Die Polizei hat das Recht, Verkehrsteilnehmer zu Verkehrskontrolle und Kontrolle der Fahrtüchtigkeit anzuhalten. Gründe für die Verkehrskontrolle müssen die Polizeibeamten zunächst nicht angeben“, so Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, der in der Anwaltskanzlei HAFEN MÜLLER HOOGEN Mandanten vorwiegend aus Baden-Baden, Bühl, Achern und Rastatt im Verkehrsrecht betreut.
Rechtsanwalt Dr. Müller betreut Mandanten aus der Region Bühl, Baden-Baden, Achern und Rastatt im Verkehrsrecht
Die Beamten sind berechtigt, die Vorlage der Papiere – Ausweis, Führerschein, Fahrzeugschein – zu fordern. Verbandskasten, Warnwesten, Warndreieck muss der Fahrzeughalter vorweisen können. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei durch die Kontrolle erst einen Anfangsverdacht für eine Straftat findet. „Eine Durchsuchung des Fahrzeugs kann aber erst dann erfolgen, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Mitwirken muss man nicht.
Wenn keine Gefahr im Verzug vorliegt, müssen sich die Polizisten mit einem Richter in Verbindung setzen. Kann dieser nicht erreicht werden, muss ein Staatsanwalt hinzugezogen werden. Ohne richterlichen Beschluss muss man im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht seinen Kofferraum öffnen.“, so Rechtsanwalt Dr. Christian Müller (Baden-Baden / Bühl).
Rechtsanwalt Dr. Müller rät bei einer Verkehrskontrolle zur Ruhe
Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, dessen Kanzlei HAFEN MÜLLER HOOGEN in Bühl vertreten ist, rät bei einer Verkehrskontrolle zu Ruhe und Besonnenheit. So sollte man ohne Aufforderung nicht aus dem Auto steigen. Man sollte ein Stück weit das Fenster öffnen im Fahrzeug ruhig warten, bis ein Beamter an der Fahrertür ist. „Um Missverständnisse vorzubeugen – suchen Sie Ihre Papiere erst auf Bitten der Beamten. Man sollte freundlich aber selbstbewusst agieren. Bei einer Verkehrskontrolle gilt der Satz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Jede Maßnahme kann juristisch durch einen Anwalt geprüft werden. Auch die Polizei kann Fehler machen, die zu einem Beweisverwertungsverbot führen können. „Nicht alles was als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geahndet wird, ist auch eine.“, weiß Rechtsanwalt Dr. Christian Müller. Das fängt beim Handy am Steuer an, geht über Parkverstöße bis hin zu Alkoholvergehen. Im Falle eines Bußgeldes muss man schnell handeln und zum Anwalt. Die Frist für den Einspruch beträgt nur zwei Wochen für den Einspruch.
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