Unfallschaden vollständig und unkompliziert regulieren
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, hat Anspruch auf vollumfängliche Entschädigung. Hier macht es Sinn, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Interessenvertretung zu beauftragen, damit bei der Schadenabwicklung keine Nachteile entstehen.
Kfz-Haftpflichtversicherer haben im Fall eines Schadens mitunter Ihre eigenen „Spielregeln“. Versicherungsinterne Sachverständige, eigene Vertragswerkstätten, Kürzungen bei Schadenpositionen sind mit einigen Einschränkungen die Regel. Hier ist es nach einem Unfall für den Geschädigten nicht immer einfach, die eigenen Interessen durchzusetzen.
Das deutsche Schadenersatzrecht schützt die Position desjenigen, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Die Versicherung des Unfallverursachers muss die Gegenseite so entschädigen, dass sämtliche materiellen und/oder immateriellen Folgen angemessen ausgeglichen werden. Nicht immer verläuft eine solche Schadenregulierung konfliktfrei. Daher ist es in diesen Fällen wichtig, seine Rechte zu kennen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann im Zweifelsfall auf Kosten des Haftpflichtversicherers der Gegenseite hinzugezogen werden, um Ansprüche geltend zu machen, Benachteiligungen zu vermeiden und Schadenpositionen gegebenenfalls durch ein sachverständiges Gegengutachten überprüfen zu lassen. Insbesondere dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht angemessen begleichen möchte, ist es zu empfehlen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Bei einem angemessenen Schadenausgleich durch die Versicherung des Unfallverursachers müssen sämtliche finanziellen und immateriellen Folgen so ausgeglichen werden, dass der Geschädigte in den Stand vor dem Verkehrsunfall versetzt wird. Die Höhe des Schadens hängt unter anderem von dem Alter des Fahrzeugs ab und ob eine Reparatur noch sinnvoll ist. Der Gesamtzustandes wird von einem Sachverständigen konkret ermittelt, der den Restwert eines Gebrauchtfahrzeugs unter anderem anhand Typ, Baujahr, Ausstattung und Kilometerstand beurteilt.
Die Höhe der Entschädigung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers berücksichtigt alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um sämtliche Unfallfolgen auszugleichen. Das sind unter anderem folgende Aspekte:
✔ Alle Sachschäden an einem Fahrzeug | ✔ Verdienstausfall |
✔ Merkantile Wertminderung des Unfallfahrzeugs | ✔ Schmerzensgeld |
✔ Abschleppkosten | ✔ Finanzierungskosten |
✔ Kosten für einen Mietwagen | ✔ Rechtsanwaltskosten |
✔ Standgebühren | ✔ Gutachterkosten |
Streitfall Mietwagen: Schwacke, Fraunhofer oder „Fracke“?
Wer sein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr nutzen kann, hat Anrecht auf einen Mietwagen. Die Kosten sind vom Unfallverursacher zu entrichten. Geschädigte können allerdings nicht einfach ein x-beliebiges Fahrzeug anmieten, sondern eines, dass beispielsweise der Klasse des eigenen Fahrzeugs entspricht. Hier ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Die anzusetzende Höhe der Kosten ist in der Vergangenheit häufig ein Streitpunkt in Auseinandersetzungen vor den Gerichten gewesen, zumal die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen nur teilweise übernimmt.
Für die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall und zur Ermittlung der ortsüblichen Mietwagenpreise kommen auch die Gerichte häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen. Grund für diese Differenzen sind die Schätzungsgrundlagen zur Bestimmung des Normaltarifes: Herangezogen werden entweder der anonym ermittelte Marktpreisspiegel für Mietwagen des „Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO“, der für Versicherer deutlich günstiger ausfällt, oder der aktuelle Mietpreisspiegel von „Eurotax Schwacke“. Bei der Bezifferung der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall wird von einigen Gerichten auch eine Mittelwertlösung aus beiden, inoffiziell „Fracke-Methode“ genannt, als Schätzungsgrundlage genutzt. Nach § 287 ZPO bleibt es hier dem jeweiligen Gericht überlassen, welche Schätzungsgrundlage herangezogen wird.
Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Robert Hoogen LL.M. in unserer Kanzlei beraten, wenn Sie Ihre berechtigten Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der Haftpflichtversicherung der Gegenseite geltend machen wollen. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf, wenn Sie unsere Unterstützung wünschen.
Bild: © Clark Van Der Beken auf Unsplash