Mietrecht aktuell: Das Covid-19-Abmilderungsgesetz
Das Covid-19-Abmilderungsgesetz für Sie erklärt Covid-19-Abmilderungsgesetz: Drei Monate mietfrei? Diese Schlussfolgerung könnte man aufgrund des jetzt am 27.03.2020 beschlossenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil,- Insolvenz,- und Strafverfahrensrecht (kurz Abmilderungsgesetz) leicht ziehen. Sie ist aber falsch.…