Aufhebungsvertrag und Abfindung? Die Prüfung durch einen Anwalt muss sein!
BÜHL (BADEN). Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde, sollten auf die Unterstützung durch einen Anwalt nicht verzichten. Denn ob Anspruch auf eine Abfindung besteht oder nicht, das ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. „Im Falle einer Kündigung kommt es vor allem auf die richtige Verhandlungsstrategie und auf das Wissen um den rechtlichen Rahmen an“, betont Dr. Christian Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei HAFEN MÜLLER HOOGEN, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus der Region um Bühl, Baden-Baden und Achern im Falle von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen oder in Kündigungsstreitigkeiten berät. „Eine Abfindung ist in den meisten Fällen eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, der sich nicht auf langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit einem gewissen Risiko zu unterliegen einlassen will“, erklärt Dr. Christian Müller. Denn: Gesetzliches Ziel von Arbeitsgerichtsprozessen im Falle einer Kündigung sei die Rückkehr des Mitarbeiters an seinen Arbeitsplatz, erklärt der Rechtsanwalt. „Das aber wollen meistens weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer.“
Nie ohne Anwalt: Abfindung und Aufhebungsvertrag zu verhandeln, ist Aufgabe des Fachanwalts
Als Alternative zur Kündigung greifen Arbeitnehmer daher häufig auch zu dem Mittel Aufhebungsvertrag. Das ist vor allem dann eine Option, wenn Chefs sich von ihren Mitarbeitern trennen wollen, der Kündigungsschutz dem jedoch entgegensteht. In einem solchen Fall gilt es, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, der nicht nur eine angemessene Abfindung beinhaltet. Auf keinen Fall sollte der Aufhebungsvertrag ohne vorigen Rat eines auf Arbeitsrechts spezialisierten Anwalts unterzeichnet werden. Denn: „Die Unterschrift ist endgültig“, weiß Arbeitsrechtlicher Dr. Christian Müller. Neben der Abfindung geht es zum Beispiel also auch um die Formulierung eines angemessenen Zeugnisses. Denn was viele nicht wissen: Ein Lob für die Tätigkeit eines ehemaligen Mitarbeiters kann auch eine verklausulierte Kritik sein. „So haben sich unserer Erfahrung nach bestimmte Formulierungen etabliert, die Hinweise auf eine negative Arbeitseinstellung oder auf einen zweifelhaften Charakter zulassen. Und das ist auf den ersten Blick selten ersichtlich“, schildert Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Christian Müller.
Im Aufhebungsvertrag kann ein Rechtsanwalt auch relevante Nebenfolgen regeln
Die Höhe der Abfindung wird grundsätzlich individuell verhandelt. Dabei spielt nicht nur die Länge der Beschäftigung eine Rolle. Auch schlechte Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt, das Lebensalter und die familiäre Situation können in den Verhandlungen in die Waagschale geworfen werden, ebenso wie die Erfolgschancen einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ist es wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber dort unterliegt, wird ein vorzeitiger Abschied unter Umständen teuer für ihn. „Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Bühl und Baden-Baden verstehe ich mich als eine Art Trennungsmanager. Das heißt, wir regeln nicht nur die Abfindung, sondern kümmern uns um sämtliche Nebenansprüche wie den Urlaubsanspruch und um eine Regelung für die Arbeitszeit bis zum Ausscheiden, und beraten den Mandanten auch wegen der sozialversicherungsrechtlichen Folgen“, beschreibt Dr. Christian Müller.
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