Nomos Verlag: Sinzheimer Verlag kündigt Mitarbeitern, jetzt Ansprüche prüfen lassen.
Auf einer Betriebsversammlung am 12.05.2020 hat der Nomos Verlag angekündigt den Standort zu schließen und Mitarbeitern zu kündigen. Lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Die Rechtsanwaltskanzlei HAFEN MÜLLER HOOGEN PartGmbB in Bühl berät Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Auch bei Betriebsschließungen bestehen häufig Ansprüche des Arbeitnehmers. Bei Kündigungen ist unbedingt die dreiwöchige Klagefrist einzuhalten, da sonst Ansprüche für immer verloren gehen können.
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, LL.M. (Fachanwalt für Arbeitsrecht) zur Verfügung.